EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Sie berücksichtigt gleichwertig die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudeheizung: Die Verbesserung der Heiztechnik und des Wärmeschutzes.

Die EnEV begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf. So  berücksichtigt sie auch die Energieverbräuche eines Gebäudes, die außerhalb, z.B. im Kraftwerk oder beim Transport der Energieträger, entstehen.

Die Anforderungen der EnEV können relativ einfach mit unseren BHKW und Spitzenkessel erfüllt werden. Die BHKW-Primärenergiefaktoren zur Berechnung nach EnEV finden Sie in unseren Datenblättern.

Welches BHKW-Modul wird benötigt um die EnEV zu erfüllen?
Startpunkt zur Bestimmung ist die Heizlast oder Gesamtwohnfläche Ihres Wohnungsneubaus:

Diese Darstellungen gelten lediglich als Abschätzung, um eine BHKW-Leistungsgröße für die jeweilige Wohnanlage zu erhalten. Die Angaben sind daher nur Beispielhaft und ohne Gewähr. Die Ergebnisse sind u.a. abhängig von der Geometrie der Wohngebäude, der Lage und der inneren und äußeren Fremdwärmegewinne. Diese Angaben ersetzen keine Berechnung oder Bescheinigung zur energetischen Bewertung eines ausstellungsberechtigten Gutachters! (Energieberater, Architekt, Statiker…)

Förderungsfähig?

Ist der errechnete Primärenergiebedarf kleiner als der Wert laut EnEV, dann spricht man von Effizienzhäusern. Beträgt er z.B. 55 % der Energie des Referenzhauses eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV, so spricht man vom KfW-Effizienzhaus 55.
Mehr dazu: KfW-Programm

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