Förderungen im Überblick

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
Neue Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen Zuschlag auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie für insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden:
8,0 Ct/kWh für selbst genutzte elektrische Energie, 16 Ct/kWh für eingespeiste elektrische Energie.

Befreiung von der Brennstoffsteuer
Der Brennstoff für unsere BHKW-Module ist von der Brennstoffsteuer befreit. Die Brennstoffsteuer beträgt etwa 10 % des Brennstoffpreises!

KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Energie sparen und den Kohlendioxidausstoß reduzieren. Die KfW bietet Investoren langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Energieeinsparverordnung EnEV
Die EnEV begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung berücksichtigt sie auch die Energieverbräuche eines Gebäudes, die außerhalb, z.B. im Kraftwerk oder beim Transport der Energieträger, entstehen. Damit ergeben sich insbesondere mit Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung herausragende Möglichkeiten den zulässigen Primärenergiebedarf zu unterschreiten.

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