Befreiung von der Brennstoffsteuer

Der Brennstoff für unsere BHKW-Module ist steuerbefreit. Die Brennstoffsteuer beträgt etwa  10 % des Brennstoffpreises.

Brennstoffsteuer
(seit 01.01.2003, am 14.11.02 im Bundestag verabschiedet)
Erdgas0,55 Cent/kWh(Ho)
Flüssiggas6,06 Cent/kg
Heizöl6,14 Cent/L

Steuerersparnis, Beispiel:

  • Jahres-Stromerzeugung des BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung = 70.000 kWh
    (3.500 Vbh x 20 kW = 70.000 kWh)
  • elektrischer Wirkungsgrad des BHKW (ηel) beträgt 31,5 %
  • Brennstoffsteuer auf Erdgas 0,55 Cent/kWh(Ho)
  • Stromzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden
  • kein Gasunterzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden

Rechengang:
Umrechnungsfaktor Hu auf Ho = 1,1
BHKW-Brennstoffbezug (Ho) [kWh]= kWhel * 1,1 / ηel
BHKW-Brennstoffbezug (Ho) = 70.000 * 1,1 / 0,315 = 244.444 kWh

 
Steuerrückerstattung [€/a] = 244.444 kWh * 0,55 Cent/kWh (Ho)  = 1.344,-  €/Jahr
BHKW Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich). Zum Wirkungsgradnachweis sollte eine Kopie des BHKW-Datenblattes eingereicht werden. Der Betrag müsste Ihnen vom Zollamt erstattet werden.

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