Befreiung von der Brennstoffsteuer
Der Brennstoff für unsere BHKW-Module ist steuerbefreit. Die Brennstoffsteuer beträgt etwa 10 % des Brennstoffpreises.
Brennstoffsteuer (seit 01.01.2003, am 14.11.02 im Bundestag verabschiedet) | |
Erdgas | 0,55 Cent/kWh(Ho) |
Flüssiggas | 6,06 Cent/kg |
Heizöl | 6,14 Cent/L |
Steuerersparnis, Beispiel:
- Jahres-Stromerzeugung des BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung = 70.000 kWh
(3.500 Vbh x 20 kW = 70.000 kWh) - elektrischer Wirkungsgrad des BHKW (ηel) beträgt 31,5 %
- Brennstoffsteuer auf Erdgas 0,55 Cent/kWh(Ho)
- Stromzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden
- kein Gasunterzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden
Rechengang:
Umrechnungsfaktor Hu auf Ho = 1,1
BHKW-Brennstoffbezug (Ho) [kWh]= kWhel * 1,1 / ηel
BHKW-Brennstoffbezug (Ho) = 70.000 * 1,1 / 0,315 = 244.444 kWh
Steuerrückerstattung [€/a] = 244.444 kWh * 0,55 Cent/kWh (Ho) = 1.344,- €/Jahr
BHKW Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich). Zum Wirkungsgradnachweis sollte eine Kopie des BHKW-Datenblattes eingereicht werden. Der Betrag müsste Ihnen vom Zollamt erstattet werden.